Individualisierte Lasershows für Ihren Anlass. Synchron zur Musik.
Auf Wunsch mit Ihrem Logo, Schriftzüge oder Erkennungsgrafiken.
Vollfarblasereinheiten in hoher Qualität.
Ein unvergessliches Erlebnis auf Ihrer Veranstaltung.
Achtung: Für den Betrieb dieser Showlaser müssen spezielle
Sicherheitsrichtlinien beachtet werden. Ob Ihre Location die
Vorgaben für eine Lasershow erfüllt, kann eine kurze
Ortsbesichtigung klären. Außerdem ist eine TÜV-Abnahme
zwingend erforderlich. Genaueres darüber erfahren Sie bei den
obigen Infopunkten.
Allgemeine Informationen über Showlaser
Die Gefahren von Laseranlagen werden in der Regel gewaltig unterschätzt. Ab der Laserklasse 3B (dies sind für Jedermann überall erhältliche
Showlaser) genügt bei einem stehenden oder erheblich zu langsam bewegten Strahl nur ein ultrakurzer Kontakt mit dem Auge. Bis der
Lidschlussreflex einsetzt bzw. bis der Betroffene das Licht überhaupt registriert, kann das Auge schon unwiederbringlich verloren sein. Darum hier
die wichtigsten Punkte für den Betrieb von Showlasern ab der Klasse 3B. Das sind Anlagen ab 5mW unabhängig von der Wellenlänge.
Aufstellung
Mindesthöhe des Strahlausganges beträgt 2,70m. Dies gilt in Lasernähe ab der höchsten begehbaren Fläche. Achtung also bei Bühnenelementen,
Treppen oder Tanzpodesten. Außerdem ist ein Mindestabstand zum Publikum einzuhalten. Dieser hängt hauptsächlich von der Laserleistung und
der Scannergeschwindigkeit ab.
Sicherheitsmaßnahmen
Der Laser muss über einen Not-Aus-Schalter jederzeit abgeschaltet werden können. Dafür ist eine Reaktionszeit der Laseranlage (von der
Schalterauslösung bis zur Strahlabschaltung) von höchstens 0,1 Sekunden vorgeschrieben. Der Schalter muss bei Betätigung in der AUS-Stellung
einrasten und darf nur mit einem Schlüssel wieder eingeschaltet werden können. Mit dieser Maßnahme wird auch ein unbefugtes Einschalten
verhindert. Die Ablenkeinheit der Anlage muss über eine Scan-Safety-Einrichtung* verfügen. Außerdem ist eine Warnlampe vorgeschrieben, die die
Gäste auf den aktiven Betrieb des Lasers hinweist.
*Die Scan-Savety-Einrichtung ist eine Schutzfunktion, die den Strahl bei einer für die entsprechende Lichtleistung zu langsamen Bewegung oder
einem zu geringem Bewegungsraum abschaltet. Wenn zum Beispiel ein zu kleiner Kreis programmiert wurde, der schon einem Einzelstrahl nahe
kommt oder wenn die Ansteuerung der Laseranlage ausfällt etc.
TÜV-Abnahme
Ist nach einer Installation immer zwingend erforderlich. Die Abnahme behält ihre Gültigkeit solange, bis die Installation verändert wird. Bei mobilem
Einsatz wäre also nach jedem Aufbau eine erneute Abnahme fällig. Es gibt allerdings die Möglichkeit eine Tour-Abnahme zu erhalten, wenn
gewährleistet ist, dass der Laser und sein Umfeld (Bühne & Co) immer gleich aufgebaut und angeordnet sind und die Laserkomponenten immer
exakt gleich ausgerichtet werden.
Achtung! Es gibt Hersteller, die für ihre Lasergeräte (stellenweise Kanonen bis zu 250mW) mit einem sog. Mustergutachten werben. Demnach ist
bei diesen Komponenten keine TÜV-Abnahme nötig. Das stimmt nicht! In dieser Leistungsklasse muss der TÜV immer sein o.k. geben.
Laserschutzbeauftragter
Ein ausgebildeter Laserschutzbeauftragter muss während der gesamten Laserlaufzeit anwesend sein und den Betrieb nach sicherheitsrelevanten
Aspekten überwachen. Der Laserschutzbeauftragte verfügt während der gesamten Veranstaltung über die Schlüsselgewalt des Not-Aus-Schalters
aller Laserkomponenten. Dieser Schalter muss in Griffreichweite des Laserschutzbeauftragten positioniert sein.
Alle Angaben ohne Gewähr
Informationen über die Laserklassen
Klasse 1
Klasse 1M
Klasse 2
Klasse 2M
Klasse 3A
Klasse 3R
Klasse 3B
Klasse 4
Alle Wellenlängen, Leistung bis 1mW.
Augensicher und ungefährlich.
302,5nm - 4.000nm, Leistung bis 1mW.
Augensicher und ungefährlich ohne Verwendung optischer Instrumente. Unsicher bei Verwendung
optischer Instrumente.
400nm - 700nm, Leistung bis 1mW.
Bis 0,25s augensicher durch Abwendungsreaktion und Lidschlussreflex, unsicher bei Verwendung
optischer Instrumente.
400nm - 700nm, Leistung bis 1mW.
Je nach Divergenz bis 0,25s augensicher durch Abwendreaktion und Lidschlussreflex, unsicher bei
Verwendung optischer Instrumente. Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare
Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.
400nm - 700nm, Leistung bis 5mW.
Begrenzt augensicher bis 0,25s durch Abwendungsreaktion und Lidschlussreflex, unsicher bei
Verwendung optischer Instrumente.
302,5nm - 1.000.000nm, Leistung bis 5mW.
Kann gefährlich für das Auge sein. Überschreitet die MZB-Werte.
Alle Wellenlängen, Leistung bis 500mW.
Gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen für die Haut.
Alle Wellenlängen, Leistung über 500mW (Hochleistungslaser).
Sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich
sein. Ausreichende Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahr müssen getroffen werden.
Kennzeichnungspflicht
Meldepflicht
Alle Angaben ohne Gewähr
Information Laserschutzbeauftragter
Diese Bestimmungen gelten ab der Laserklasse 3B. Das sind Anlagen ab 5mW unabhängig von der Wellenlänge.
Ein Laserschutzbeauftragter muss während der gesamten Laufzeit der Laseranlage anwesend sein und den Betrieb nach sicherheitsrelevanten
Aspekten überwachen. Der Laserschutzbeauftragte verfügt während der gesamten Veranstaltung über die Schlüsselgewalt des Not-Aus-Schalters
aller Laserkomponenten. Dieser Schalter muss während dem Laserbetrieb in Griffreichweite des Laserschutzbeauftragten positioniert sein. Die
Reaktionszeit der Not-Aus-Einrichtung der Laseranlage darf 0,1 Sekunden nicht überschreiten. Dies betrifft die Zeit von der Kontaktauslösung bis
zur Strahlabschaltung.
Alle Angaben ohne Gewähr
Andreas Knecht ist fachkundiger und vom TÜV-Baden zertifizierter Laserschutzbeauftragter nach BGV B2. Sollte
Sie eine Lasershow planen oder eine Laseranlage fest installieren wollen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur
Seite. Um eine TÜV-Abnahme werden Sie allerdings nicht umhin kommen.
Außerdem sind vorgeschrieben:
Kennzeichnung
Warnlampe
TÜV-Abnahme